Heilpraktikerleistungen sind bei medizinischer Indikation nach § 4 Nr. 14a umsatzsteuerfrei.
Die Abrechnung als Heilpraktikerin erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Übernahme ist sehr individuell, frage bitte vorab bei deiner Krankenkasse nach.